Anfrage zu der bisher entstanden Kurzarbeit im Landkreis Bautzen
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit April 2020 gibt es nun auch für kommunale Arbeitgeber einen Tarifvertrag zur Kurzarbeit (TV COVID), um den Auswirkungen der Corona-Krise zu begegnen. Der Tarifvertrag sieht vor, dass die öffentlichen kommunalen Arbeitgeber unter Beteiligung des Personalrats- bzw. Betriebsrats Kurzarbeit bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragen können, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nach §§ 95 ff. Sozialgesetzbuch III, also Arbeitsausfall mit Entgeltausfall von mindestens 10 Prozent bei mehr als 10 Prozent der Beschäftigten, vorliegen.
Daraus ergeben sich für mich folgende Fragen an Sie, mit der bitte um kurzfristige Beantwortung:
1. Wurde für die Eigenbetriebe des Landkreises – Kreismusikschule/Kreisvolkshochschule und Deutsch-Sorbisches Volkstheater Kurzarbeit beantragt? Wenn ja ab welchen Zeitpunkt, wie viele Personen betrifft es, wie hoch sind die damit verbunden wöchentlichen/monatlichen Einsparungen für den Landkreis und wie hoch ist für den gleichen Zeitraum der gesamte Aufstockungsbetrag, mit dem der Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld in den Entgeltgruppen bis EG 1 bis 10 auf 95 Prozent und in den Entgeltgruppen EG 11 bis 15 auf 90 Prozent des Nettoentgelts aufstockt.
2. Wurden in den Unternehmen an denen der Landkreis mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist Kurzarbeit beantragt? Wenn ja, bitten wir um Benennung der Unternehmen und Angabe ab wann Kurzarbeit beantragt wurde und wie viele Mitarbeiter davon jeweils betroffen sind.
3. liegen Ihnen darüber hinaus Information und/oder Zahlen zu beantragter Kurzarbeit aus Einrichtung vor, bei denen der Landkreis „Zuschussgeber“ ist – zum Beispiel Schwimmbäder, Museum usw?
Steffen Lehmann
07.05.2020