Anfragen und Anträge

Kurzarbeit

Anfrage zu der bisher entstanden Kurzarbeit im Landkreis Bautzen

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit April 2020 gibt es  nun auch für kommunale  Arbeitgeber einen Tarifvertrag zur Kurzarbeit (TV COVID), um den Auswirkungen der Corona-Krise zu begegnen. Der Tarifvertrag sieht vor, dass die öffentlichen   kommunalen   Arbeitgeber  unter   Beteiligung   des   Personalrats-   bzw.  Betriebsrats Kurzarbeit bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragen können, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nach §§ 95 ff. Sozialgesetzbuch III, also Arbeitsausfall mit Entgeltausfall von mindestens 10 Prozent bei mehr als 10 Prozent der Beschäftigten, vorliegen.

Daraus ergeben sich für mich folgende Fragen an Sie, mit der bitte um kurzfristige Beantwortung:

1.     Wurde für die Eigenbetriebe des Landkreises – Kreismusikschule/Kreisvolkshochschule und Deutsch-Sorbisches Volkstheater  Kurzarbeit  beantragt?  Wenn ja  ab  welchen  Zeitpunkt,  wie viele Personen betrifft es, wie hoch sind die damit verbunden wöchentlichen/monatlichen Einsparungen für den Landkreis und wie hoch ist für den gleichen Zeitraum der gesamte Aufstockungsbetrag, mit dem der Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld in den Entgeltgruppen bis EG 1 bis 10 auf 95 Prozent und in den Entgeltgruppen EG 11  bis 15 auf 90 Prozent des Nettoentgelts aufstockt.

2.    Wurden in den Unternehmen an  denen der  Landkreis mittelbar oder  unmittelbar beteiligt ist Kurzarbeit beantragt? Wenn ja, bitten wir um Benennung der Unternehmen und Angabe ab wann Kurzarbeit beantragt wurde und wie viele Mitarbeiter davon jeweils betroffen sind.

3.     liegen  Ihnen  darüber  hinaus  Information  und/oder  Zahlen  zu  beantragter  Kurzarbeit  aus Einrichtung vor, bei denen  der  Landkreis „Zuschussgeber“  ist – zum  Beispiel  Schwimmbäder, Museum usw?

Steffen  Lehmann

07.05.2020

Antwort des Landratsamtes vom 15.05.2020: