Anfragen und Anträge

Neues Busverkehrskonzept und viele offene Fragen

Anfrage Linienbündelungskonzept des Landkreises Bautzen

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Landkreis Bautzen plant ab dem 01.01.2022 die Umsetzung des neuen Busverkehrskonzeptes.

Der Kreistag hat dafür mit Beschluss DS 3/0013/20 das Linienbündelungskonzept (Anlagen 1 und 2) für den Busverkehr im Landkreis Bautzen beschlossen. Dafür soll für die in Anlage 1 genannten Bündel, eine wettbewerbliche Vergabe durch Ausschreibung erfolgen.

Wir bitten um Beantwortung der nachfolgenden Fragen dazu.

  1. Welche Abrechnungsbasis plant die Verwaltung bei der Ausschreibung? Wird eine Brutto oder Nettoabrechnung ausgeschrieben und welche Vorteile sieht die Verwaltung in der bevorzugten Variante?
  2. Das neue Busverkehrskonzept beinhaltet auch eine neue Nummerierung der einzelnen Linien ab dem 01.01.2022. Im Moment werden jedoch Haltestellen des LK Bautzen auf das neue Design mit den Bezeichnungen PlusBus und TaktBus umgerüstet. Das bedeutet eine neuerliche Änderung für die Umsetzung ab den 01.01.2022.  Auf Nachfrage bei der Kreistagsitzung am 18.05.2020 dazu, wurde von Frau Weber die Auskunft gegeben, dass sie Aufträge dafür gestoppt wurden. Hat diese Aussage noch Bestand, da im Moment noch Haltestellen umgerüstet werden? Wer übernimmt die Kosten für die erneute Umnummerierung?
  3. Wenn die weitere Umrüstung der Haltestellen ausgesetzt wird, bitte ich um Prüfung ob das im Widerspruch mit der Förderrichtlinie des PlusBus Konzeptes steht, da dort eine Kennzeichnung der Haltestellen mit dem PlusBus Logo als Fördervorrausetzung verlangt wird. Können dem LK Bautzen oder dem ZVON dadurch Nachteile entstehen?
  4. Es besteht die Möglichkeit, dass ein Bieter für die neuen Linienbündel der wettbewerblichen Ausschreibung ein Angebot auf Eigenwirtschaftlichkeit abgibt. Hat dieser Bieter, in dem Fall, Anrecht auf Vergütung der Plus Bus Förderung in Höhe von 1,80 €/km (Mittel aus der sechsten Verordnung des sächsischen Staatsministerium zur Finanzierung des öffentlichen Personenverkehrs)?
  5. Ergibt sich durch die Veränderung der Linienführung und die höhere Taktung ein Handlungsbedarf für den LK Bautzen bei der Bereitstellung von Räumlichkeiten für die Kraftfahrer zur Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten laut Fahrpersonalverordnung?
  6. Gesetzt dem Fall, dass die RegioBus GmbH bei der Ausschreibung keine Linienbündel gewinnt, wird dann in der Ausschreibung auch eine Nachnutzung des Geländes der jetzt benutzten Flächen durch die RegioBus GmbH berücksichtigt? Die gleiche Frage ergibt sich für das Personal der RegioBus GmbH und deren als Subunternehmen eingesetzte Verkehrsunternehmen.

Für eine Beantwortung der Fragen innerhalb der satzungsmäßig festgeschriebenen Frist wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Lehmann

17.07.2020

Hier die Antwort des Landratsamtes vom 03.08.2020: