Anfragen und Anträge

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Antrag zur Bildung eines Ältestenrates gemäß § 41 Landkreisordnung

Sehr geehrter Herr Landrat,
namens der AfD Fraktion beantragen wir die Bildung eines Ältestenrates gemäß § 41 Sächsischer Landkreisordnung:

Der Kreistag kann durch Hauptsatzung einen Ältestenrat bilden, der den Landrat in Fragen der Tagesordnung und des Gangs der Verhandlungen des Kreistages und seiner Ausschüsse berät.

Begründung:
Der Ältestenrat plant, koordiniert und steuert die Arbeitsweise des Kreistages. Er setzt sich aus dem Landrat als Vorsitzenden des Kreistages und den Vorsitzenden der Kreistagsfraktionen zusammen.

Den Vorsitz im Ältestenrat führt der Landrat. Zu den Sitzungen des Ältestenrats werden die Beigeordneten geladen, um über Angelegenheiten der Verwaltung Auskunft geben zu können. Die Hauptsatzung des Landkreises Bautzen wird um den Ältestenrat ergänzt und erlegt ihm die Pflicht auf, bei der Vorbereitung und Durchführung von Kreistagssitzungen mitzuwirken, um dem Kreistag langwierige und fruchtlose Auseinandersetzungen über Geschäftsordnungsfragen zu ersparen. lm Ältestenrat werden aber keine Sachentscheidungen über die im Kreistag zu behandelnden Tagesordnungspunkte getroffen. Der Ältestenrat hat vor allem auch Einfluss auf die Gestaltung einer Debatte, besonders auf die Frage, wie lange die Abgeordneten reden sollen. Die Dauer der Redezeit pro Fraktion über einen Verhandlungsgegenstand wird auf Vorschlag des
Ältestenrats vom Kreistag festgelegt. Der Ältestenrat hat ferner die Zusammenarbeit der Fraktionen im Kreistag zu erleichtern, indem er beispielsweise Unstimmigkeiten bei der Auslegung der Geschäftsordnung des Kreistages bereinigt. Damit unterstützt er den Landrat bei der Führung der Geschäfte.

Mit freundlichen Grüßen

Henry Nitzsche

Kamenz, 24.05.2020
AZ 10-20