Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er hilft, wenn der andere Elternteil nicht oder nur teilweise für den Kindesunterhalt zahlt. Der andere Elternteil muss den Vorschuss später zurückzahlen, wenn er keinen Unterhalt zahlt, obwohl er ganz oder teilweise Unterhalt zahlen könnte.
Und nochmal nachgelegt am 03.06.21:
Die Antwort des Landrates bestätigt: Es verschlechterte sich das Verhältnis zwischen Ausgaben und Rückgriffeinnahmen im Zuge von Gesetzesänderungen. Und wer regiert seit Jahren und macht die Gesetze? Richtig: CDU und SPD!
Nach dieser Antwort des Landrates gibt es dringend weitere Fragen: