Anfragen und Anträge

Anfrage zur Nichtanerkennung von Laborbefunden bei Genesenen einer Sars-Cov-2-Infektion.

Kreisrat Peter Schulze thematisiert: Selbst wenn ein Laborarzt Sars-Cov-2-Immunität schriftlich nach serologischer Prüfung bescheinigt, erkennt das Landratsamt dies nicht als Immunitätsnachweis an. Warum? Das ist die Frage.

Das Sibyllinische Orakel im Landratsamt hat zur Deutung und zu Quellen gesundheitlichen Bundesrechts geantwortet:

Krank ist oder war nur derjenige, der sich’ s vom Gesundheitsamt bescheinigen läßt. Ob man krank ist oder war oder wieder gesund ist, ist im Land des Wahns belanglos ohne Bescheinigung. Lesen Sie den Erregersteckbrief aus dem 3. Jahrtausend n. Chr.