FraktionsarbeitWidersprüche

Widerpruch gegen Corona-Alkoholverbotsverfügungen vom Februar 2021

Die Inzidenzwerte sinken, die Alkoholverbotszonen werden ausgeweitet. Inzwischen hat es sogar den Keulenberg mit seinem Aussichtsturm erwischt. Der Flachmann muß dort in der Tasche bleiben. Der Irrsinn erreicht die nächste Stufe der unfaßbaren Eingriffe in die Freiheitsrechte selbstbestimmter Menschen.

Nach 5 Monaten gibt es eine Antwort der Landesdirektion als „Widerspruchsbescheid“ und kostenpflichtige Zurückweisung. Die mit der Allgemeinverfügung des Landrates verbundene Rechtsbehelfsbelehrung entpuppt sich damit als reine Rechtssimulation.