Kreisrat Steffen Lehmann fragt nach im Landratsamt.
Auf eine Anfrage an Sender Jerewan zu der 3-G-Regeln kam die folgende Antwort: Mit der sogenannten 3-G-Regel werden Zusammenhänge von vorherein als gültig festgelegt durch die Annahme unbewiesener Bedingungen. Die Frage ist, wo Regeln herkommen oder wer sie erlässt, ob sie sinnvoll erscheinen und ob sie allgemein anerkannt oder nur durch äußeren Druck befolgt werden. Nach Kant ist nur das allgemeine Sittengesetz a priori gültig für alle vernünftigen Wesen. Es geht also bei gesellschaftlich anerkannten Regeln um Vernunft, nicht um Macht, Schikane, Zwang, Geschäft und Unterwerfung.
Trari trara die Post ist da, von weitem hört man schon den Ton, sein Liedchen bläst der Postillon. Hier die antwort des Landrates i. V.: